Handwerk hat goldenen Boden, lautet eine alte Weisheit. Doch die Realität sieht anders aus. Das Handwerk kämpft seit vielen Jahren an verschiedenen Fronten gegen negative Entwicklungen in der Wirtschaft und in der Gesellschaft. Größere Probleme bestehen unter anderem beim Lohndumping, durch fehlende Investitionen sowie durch die Schattenwirtschaft. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007 und die steigenden Lebenshaltungskosten haben den Druck auf die Bürger verstärkt, handwerkliche Dienstleistungen „schwarz“ erledigen zu lassen.
Dass der Staat durchaus die Möglichkeiten hat, nicht nur durch Druck, sondern auch durch eine kluge Steuerpolitik gegen die Schwarzarbeit vorzugehen, hat die Einführung des Steuerbonus auf handwerkliche Dienstleistungen in Privathaushalten bewiesen. Seit 2006 können Privatpersonen bis zu 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, darunter auch Arbeitsleistungen von Handwerkern. Der Steuerbonus ist begrenzt auf Ausgaben bis zu 3.000 Euro, was zu einer Steuererleichterung von maximal 600 Euro im Jahr sorgt.
Dieser Steuerbonus soll so schnell wie möglich erhöht werden. Das hat der Präsident vom Zentralen Handwerksverband (ZDH), Otto Kentzler bereits im Sommer dieses Jahres in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ gefordert. Von der Politik erwartet er, „den Steuerbonus auf 25 Prozent und auf eine Arbeitsleistung von bis zu 4.000 Euro zu erhöhen.“ Damit könnten dann bis zu 1.000 Euro direkt von der Jahressteuerschuld abgezogen werden. Dies käme vielen Handwerkern im Osten Deutschlands zugute, die vor allem unter der Auftragszurückhaltung der Privathaushalte leiden, erläuterte Kentzler weiter.
ZDH-Präsident Kentzler führt für die Forderung nach einer Erhöhung des Steuervorteils gute Gründe an. Zum einen hat die Einführung der generellen Regelung 2006 zu einem Rückgang der Schwarzarbeit geführt. Eine Erhöhung auf 1.000 Euro Steuerbonus würde zu einem weiteren Auftragsvolumen zwischen drei und fünf Milliarden Euro führen, die aus der Schattenwirtschaft wieder zurück in die legale Wirtschaft wandern könnten. Zum anderen hätte die Förderung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auch gesamtgesellschaftliche Vorteile, denn es würde mehr Geld in die Sozialkassen fließen, weniger Geld für Arbeitslosigkeit ausgegeben sowie die Staatseinnahmen bei der Mehrwertsteuer, der Lohn- und Einkommensteuer, der Gewerbe- und der Körperschaftsteuer ließen sich erhöhen. Eine Studie der Universität Linz kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Erhöhung des Steuervorteils eine enorme Wirkung als Anschubkraft der Binnenkonjunktur haben würde.