Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, der benötigt hierfür erst einmal ein Grundstück. Meist wird man sich mehrere Grundstücke anschauen, die meisten wird man mit einem Makler gemeinsam begutachten. Dieser kann einem gleich Auskunft über die anfallenden Kosten geben und auch zeigen, welche Bodenrichtwerte bei dem jeweiligen Grundstück gelten.
Dennoch sollte man sich nicht alleine auf den Grundstückspreis beziehen. Denn zusätzlich zu diesem fallen noch zahlreiche weitere Kosten an, etwa die Gebühren für den Makler. Makler verlangen bei der Vermittlung von Immobilien bis zu sechs Prozent des Kaufpreises. Das können dann schon einige Tausend Euro werden. Werden ganze Häuser gekauft, so muss man mit noch höheren Kosten rechnen.
Der Grundstückspreis alleine ist also noch keine ausreichende Angabe der Kosten, die bei einem Kauf anfallen. Denn hinzu kommen, neben den Maklergebühren auch die Notarkosten, da es in Deutschland Pflicht ist, jeden Grundstückskauf notariell beurkunden zu lassen. Außerdem sorgt der Notar für die Eintragung im Grundbuch, mit der erst das Eigentum übergeht. Für das Grundbuchamt werden natürlich weitere Gebühren fällig, die zum Grundstückspreis hinzu gerechnet werden müssen. Des Weiteren erhält man nach dem Kauf eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. Denn bei jedem Kauf von Immobilien muss die Grunderwerbssteuer gezahlt werden, die aktuell bei 3,5 Prozent des Kaufpreises liegt.
Außerdem können Kosten anfallen, wenn das Grundstück noch nicht erschlossen ist. Der ordnungsgemäße Anschluss an die öffentlichen Versorgungsleitungen, wie Strom oder Wasser und Gas muss auf jeden Fall fachgerecht durchgeführt werden. Ebenso muss man mit Kosten für den Ausbau der Straße rechnen, die man als Eigentümer mit übernehmen muss. Man sollte also die gesamten Bedingungen kennen, wenn es um Grundstückspreise geht, da der Kaufpreis alleine kaum ausreicht, um die Kosten abschätzen zu können. Ebenfalls sollte man beachten, ob Lasten auf dem Grundstück liegen. Dies kann ein Wegerecht eines Dritten oder ein Pachtvertrag sein. Solche Lasten sollten den Grundstückspreis in jedem Fall mindern, schränken sie häufig doch auch die Bebauung ein.