Ab 2009 können Auftraggeber von Handwerksdienstleistungen nun viel Geld bei den Steuern sparen.
Wer Handwerker in seinem Haus beschäftigt sollte sich jedoch gut mit den neuen Steuervorschriften auskennen, um sich die Steuererlässe nicht entgehen zu lassen.
Seit dem 01.01.2009 gelten die neuen Gesetze zur Steuerminderung bei Handwerkerarbeiten.
Der maximale Betrag für Handwerkerkosten wurde von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht. Privatpersonen können nun 20 Prozent der Kosten, also bis zu 1200 Euro, von der Steuer abziehen lassen.
Neu ab diesem Jahr ist außerdem die Erhöhung der Steuererlässe für haushaltsnahe Dienstleistungen. Als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ werden unter anderem Gartenpflegearbeiten, Umzugsdienstleistungen oder Reinigungsarbeiten für Wohnungen bezeichnet.
Hier wurde der maximale Betrag auf bis zu 20000 Euro erhöht, bei maximal 4000 Euro pro Jahr. Privatpersonen können 20 Prozent der Kosten vom Staat erlassen bekommen.
Zu beachten sind außerdem einige wichtige Vorraussetzungen:
Die Steuererlässe bei Handwerksdienstleistungen gelten nur für den reinen Arbeitslohn und nicht für die Materialkosten, die der Handwerker stellt. Der Auftraggeber sollte also sicher stellen, dass auf der Rechnung Arbeitslohn und Materialkosten separat verrechnet werden und nicht ein Festpreis vereinbart ist.
Bei der Bezahlung ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass diese per Banküberweisung und nicht bar erfolgt. Für das Finanzamt ist ansonsten nicht mehr klar festzustellen, ob die Bezahlung tatsächlich in dieser Höhe erfolgt ist und wird den Steuererlass nicht gewähren. Auf diese Weise wird versucht die Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Handwerker und weitere Dienstleister finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Steuererlässen finden Sie unter http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm