Bausparen bedeutet, Sparen nach dem Solidarprinzip. Alle Bausparer zahlen ihren Betrag in ein und denselben Topf ein. Während die einen noch ansparen, haben andere Bausparer bereits schon länger ihre Beträge eingezahlt, so dass diese Geld für Darlehen aus dem gemeinschaftlichen Topf erhalten können.
Zuerst wird das Eigenkapital angespart. Dieses wird von der Bausparkasse verzinst. Ist eine bestimmte Summe angespart, erhält der Bausparer das Kapital sowie eine Darlehenssumme ausgezahlt. Bei Vertragsabschluss werden Darlehenszins, Guthabenverzinsung sowie Tilgung festgelegt. Das Anzusparende Eigenkapital beläuft sich in den meisten Fällen auf 40% der Bausparsumme. Beispiel: Ein Bausparer schließt einen Bausparvertrag über 50.000 Euro ab. So muss dieser 20.000 Euro ansparen, um ein Darlehen von 30.000 Euro zu bekommen.
Das Bausparprinzip blickt auf eine 230 Jahre lange Geschichte zurück.
1775 herrschte in Birmingham große Wohnungsnot. In der Kneipe „Zum goldenen Kreuz“ sitzen jeden Abend einige Arbeiter zusammen und suchen nach einer Lösung für das Problem. Jeder verfügt nur über ein geringes Maß an finanziellen Mitteln und möchte trotzdem die Idee von einem eigenen Haus für die Familie umsetzen. Die Arbeiter kamen auf die geniale Idee, sich zusammen zu tun. Die Grundidee des Sparens nach Solidarprinzip nahm so Gestalt an.
Bausparen lohnt sich nur für Menschen, die auch tatsächlich bauen, kaufen oder modernisieren wollen.
Das Angesparte Kapital wird bei einem Bausparvertrag schlechter verzinst, als es zum Beispiel bei einem Renten- oder Aktienfond der Fall wäre.
Bausparen lohnt sich vor allem für diejenigen, die zusätzlich noch Anspruch auf staatliche Förderungen, wie die Bausparprämie oder vermögenswirksame Leistungen haben (www.bausparplan.de).
Vorteile des Bausparens
Zum einen ist über die gesamte Laufzeit der Darlehenszins als Festzins garantiert.
Ein weiterer Vorteil ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Bedingungen für das spätere Bauspardarlehen bereits feststehen.
Einkommensabhängig erhalten Bausparer staatliche Förderungen – die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenze für eine Wohnungsbauprämie liegt bei allein stehenden Personen bei 25.600 Euro und bei Verheirateten Personen bei 51.200 Euro. Die Förderhöchstbeträge liegen bei allein stehenden Personen bei maximal 512 Euro p. a. sowie bei Verheirateten bei maximal 1.024 Euro p. a. (www.vvbag.de). Für die Arbeitnehmersparzulage darf das zu versteuernde Jahreseinkommen für ledige Personen 17.900 Euro und für verheiratete Personen 35.800 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage von 10 % auf maximal 478,57 Euro im Jahr (www.hoch-im-kurs.de).